Preise und Hinweise

Leistung Preis
Ausführliche Erstuntersuchung (ca. 90 Minuten) Notwendig beim 1. Termin 150 €
Individuelle Behandlung (Psychotherapie / Körperterapie / Trainingstherapie) (ca. 60 Minuten) 120 €
Sonn- und Feiertags-Zuschlag zusätzlich 80 % der regulären Terminkosten
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden zuvor) 80 % der regulären Terminkosten
Hausbesuch Auf Anfrage

Honorarvereinbarung und Behandlungsbedingungen

Diese Vereinbarung regelt die Konditionen des zwischen Ihnen (Patient/in) und der Praxis I.M. (Heilpraktiker/in) zustande kommenden Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. BGB.


1. Honorar und Zahlungsbedingungen

a) Honorarvereinbarung auf Zeitbasis Die Vergütung für heilpraktische Leistungen erfolgt auf Grundlage einer transparenten Zeitabrechnung, die unabhängig vom Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist. Folgende Honorarsätze werden vereinbart:

  • Erstanamnese (ca. 90 Minuten): 150,00 €
  • Folgebehandlung (ca. 60 Minuten): 120,00 €
  • Sonn. und Feiertagszuschlag zusätzlich 80% der regulären Terminkosten

Der abgerechnete Zeitaufwand umfasst die gesamte für Sie reservierte Behandlungszeit, einschließlich vorbereitender Gespräche, Nachruhe sowie Organisations- und Umziehzeiten.

b) Unanwendbarkeit des GebüH Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 kann die Kosten einer modern geführten Praxis nicht mehr abbilden. Aus diesem Grund basiert unsere Abrechnung nicht auf diesem Verzeichnis, sondern auf der oben genannten, transparenten Zeit-Honorarvereinbarung.

c) Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten Das vereinbarte Honorar ist unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Behandlungsleistung zur Zahlung fällig. Die Begleichung erfolgt vorzugsweise bargeldlos per Echtzeitüberweisung. Barzahlung ist ebenfalls möglich. Sie erhalten in jedem Fall einen Zahlungsbeleg. Eine detaillierte Rechnung zur Vorlage bei Kostenträgern wird auf Wunsch gerne ausgestellt.


2. Kostenerstattung durch Dritte (Krankenversicherungen/Beihilfe)

Die Kostenerstattung durch Dritte (z. B. private Krankenversicherungen) ist nicht Gegenstand dieses Behandlungsvertrages. Der Honoraranspruch der Praxis besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Sie eine Erstattung von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle erhalten.

a) Gesetzlich Versicherte (GKV) Als Heilpraktikerpraxis nehmen wir nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Die Behandlungskosten sind von gesetzlich versicherten Patienten als Selbstzahler zu tragen. Eine Erstattung durch die GKV erfolgt in der Regel nicht. Bitte klären Sie eventuelle Ausnahmen (z.B. über private Zusatzversicherungen) eigenverantwortlich und vor Behandlungsbeginn mit Ihren Kostenträgern.

b) Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte Je nach Ihrem individuellen Versicherungstarif kann ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten bestehen. Die Einreichung der Rechnung und die Abwicklung des Erstattungsverfahrens obliegen allein Ihrer Verantwortung. Private Kostenträger orientieren sich bei der Erstattung oft an den Höchstsätzen des GebüH. Eine mögliche Differenz zwischen dem erstatteten Betrag und dem vereinbarten Honorar ist von Ihnen zu tragen.


3. Terminorganisation (Bestellpraxis)

Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt, um für jeden Patienten ausreichend Zeit ohne Wartezeiten zu gewährleisten. Die für Sie vereinbarten Termine sind daher exklusiv für Sie reserviert.

a) Terminabsagen und Ausfallhonorar Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich. Die Absage kann telefonisch (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail erfolgen.

Bei nicht fristgerecht abgesagten oder ohne Absage nicht wahrgenommenen Terminen entsteht ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB. Wir behalten uns in diesem Fall vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für den Termin vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte.

b) Verspätungen Bei Verspätung Ihrerseits verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Der Anspruch auf das volle, für die ursprünglich reservierte Zeit vereinbarte Honorar bleibt davon unberührt.

Wichtiger Hinweis
Viele der auf den Webseiten Praxis I.M. Praxis für Integrative Medizin. beschriebenen Diagnose- oder Therapieverfahren zählen zur so genannten Alternativmedizin. Sie werden von der Schulmedizin nicht anerkannt und auch nicht an medizinischen Hochschulen gelehrt.
 
Die in den einzelnen Texten angegebenen Empfehlungen für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden oder anderen Gesundheitsstörungen beruhen auf der Erfahrung in der Praxis bzw. der naturheilkundlichen Fachliteratur zu den einzelnen Diagnose- oder Behandlungsverfahren.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen.