Rechtlicher Hinweis
Die auf den Webseiten der Praxis I.M. – Praxis für Integrative Medizin – bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine ärztliche Beratung oder Behandlungsempfehlung dar.
1. Status der vorgestellten Diagnose- und Therapieverfahren
Viele der hier beschriebenen Diagnose- oder Therapieverfahren gehören zur sogenannten Alternativ- oder Komplementärmedizin. Diese Verfahren sind wissenschaftlich oft umstritten und werden von der Schulmedizin derzeit nicht allgemein anerkannt oder gelehrt. Alle Beschreibungen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der jeweiligen Therapierichtungen selbst und stellen keine wissenschaftlich gesicherten Aussagen im schulmedizinischen Sinne dar.
2. Kein Heilversprechen und individuelle Verläufe
Mit den vorgestellten Methoden und Informationen ist ausdrücklich kein Heilversprechen verbunden. Es kann und darf keine Garantie für eine Linderung oder Verbesserung von Erkrankungen gegeben werden. Der Verlauf und der Erfolg einer Behandlung hängen stets von individuellen Faktoren des Patienten ab, weshalb Ergebnisse variieren können.
3. Kein Ersatz für ärztliche Behandlung
Die Informationen auf dieser Website ersetzen in keinem Fall eine professionelle ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie. Bitte brechen Sie eine laufende ärztliche Behandlung niemals ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Therapeuten ab oder zögern Sie eine notwendige Behandlung hinaus.
4. Gesetzliche Werbebeschränkungen
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass für die im Anhang zu § 12 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) aufgeführten Krankheiten und Leiden keine Werbung für deren Erkennung, Verhütung oder Behandlung erfolgt. Behandlungen für diese Krankheiten werden in dieser Praxis nicht angeboten.
Honorarvereinbarung und Behandlungsbedingungen
Diese Vereinbarung regelt die Konditionen des zwischen Ihnen (Patient/in) und der Praxis I.M. (Heilpraktiker/in) zustande kommenden Behandlungsvertrages gemäß §§ 630a ff. BGB.
1. Honorar und Zahlungsbedingungen
a) Honorarvereinbarung auf Zeitbasis Die Vergütung für heilpraktische Leistungen erfolgt auf Grundlage einer transparenten Zeitabrechnung, die unabhängig vom Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist. Folgende Honorarsätze werden vereinbart:
- Erstanamnese (ca. 90 Minuten): 150,00 €
- Folgebehandlung (ca. 60 Minuten): 120,00 €
Der abgerechnete Zeitaufwand umfasst die gesamte für Sie reservierte Behandlungszeit, einschließlich vorbereitender Gespräche, Nachruhe sowie Organisations- und Umziehzeiten.
b) Unanwendbarkeit des GebüH Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 kann die Kosten einer modern geführten Praxis nicht mehr abbilden. Aus diesem Grund basiert unsere Abrechnung nicht auf diesem Verzeichnis, sondern auf der oben genannten, transparenten Zeit-Honorarvereinbarung.
c) Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten Das vereinbarte Honorar ist unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Behandlungsleistung zur Zahlung fällig. Die Begleichung erfolgt vorzugsweise bargeldlos per Echtzeitüberweisung. Barzahlung ist ebenfalls möglich. Sie erhalten in jedem Fall einen Zahlungsbeleg. Eine detaillierte Rechnung zur Vorlage bei Kostenträgern wird auf Wunsch gerne ausgestellt.
2. Kostenerstattung durch Dritte (Krankenversicherungen/Beihilfe)
Die Kostenerstattung durch Dritte (z. B. private Krankenversicherungen) ist nicht Gegenstand dieses Behandlungsvertrages. Der Honoraranspruch der Praxis besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Sie eine Erstattung von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle erhalten.
a) Gesetzlich Versicherte (GKV) Als Heilpraktikerpraxis nehmen wir nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Die Behandlungskosten sind von gesetzlich versicherten Patienten als Selbstzahler zu tragen. Eine Erstattung durch die GKV erfolgt in der Regel nicht. Bitte klären Sie eventuelle Ausnahmen (z.B. über private Zusatzversicherungen) eigenverantwortlich und vor Behandlungsbeginn mit Ihren Kostenträgern.
b) Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte Je nach Ihrem individuellen Versicherungstarif kann ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten bestehen. Die Einreichung der Rechnung und die Abwicklung des Erstattungsverfahrens obliegen allein Ihrer Verantwortung. Private Kostenträger orientieren sich bei der Erstattung oft an den Höchstsätzen des GebüH. Eine mögliche Differenz zwischen dem erstatteten Betrag und dem vereinbarten Honorar ist von Ihnen zu tragen.
3. Terminorganisation (Bestellpraxis)
Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt, um für jeden Patienten ausreichend Zeit ohne Wartezeiten zu gewährleisten. Die für Sie vereinbarten Termine sind daher exklusiv für Sie reserviert.
a) Terminabsagen und Ausfallhonorar Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich. Die Absage kann telefonisch (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail erfolgen.
Bei nicht fristgerecht abgesagten oder ohne Absage nicht wahrgenommenen Terminen entsteht ein Annahmeverzug gemäß § 615 BGB. Wir behalten uns in diesem Fall vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für den Termin vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte.
b) Verspätungen Bei Verspätung Ihrerseits verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Der Anspruch auf das volle, für die ursprünglich reservierte Zeit vereinbarte Honorar bleibt davon unberührt.